Liebe rot-weisse Community,
was sich seit Wochen abgezeichnet hat, ist nun Realität geworden.
Die ab heute gültige Corona Schutzverordnung erteilt erneute Einschränkungen für den Amateursport.
Wir möchten Euch in den folgenden Zeilen über die neuen Regeln und das Vorgehen „anne Bruchstraße“ informieren.
Es liegt nicht an uns die neuen Regelungen zu bewerten oder über zu diskutieren und bitten daher ausdrücklich auf Diskussionen in der Kommentarspalte zu verzichten.
Nur durch die konsequente Umsetzung der neuen Regelungen können wir als Verein an unserem Sportangebot für Groß & Klein festhalten. Wir bitten daher ausdrücklich um eure Unterstützung und euer Verständnis.
Ab heute gilt für alle Sportstätten, sowohl innen als auch außen, die 2G-Regelung.
Das bedeutet, dass ausschließlich vollständig geimpfte (2. Impfung vor min. 14 Tagen) und genesene (nicht länger als vor 6 Monaten) Personen auf diesen Sport treiben oder diese Anlagen besuchen dürfen. Ausgenommen hiervon sind Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren.
Was bedeutet das für Rot-Weiss Mülheim?
Ab heute ist der Zutritt zu unserer Platzanlage und allen damit verbundenen Räumlichkeiten (Kabinen, etc.) nur noch Personen gestattet, die o.g. Voraussetzungen erfüllen.
Bei Ankunft an der Platzanlage ist den Verantwortlichen von RWM unaufgefordert ein entsprechender Nachweis vorzuzeigen.
Um den Aufwand gering zu halten, weisen wir eindrücklich darauf hin, den entsprechenden Nachweis möglichst digital vorzuzeigen.
Das digitale Zertifikat wird mithilfe der App CovPassCheck geprüft. Des Weiteren werden stichprobenartig auch Abgleiche mit einem amtlichen Ausweisdokument durchgeführt.
Trainingsbetrieb:
Während des Trainings wird der Zugang für Zuschauer, Eltern und Angehörige untersagt.
Eltern übergeben ihre Kinder bitte VOR dem Eingang zu den Kabinen oder VOR dem Eingang zur Platzanlage an den/die Trainer/in und nehmen die Kinder nach dem Training auf dem Parkplatz in Empfang.
Spielbetrieb:
An Spieltagen sind Zuschauer unter Einhaltung der 2G-Regelung zulässig. Auch hier gilt, dass der entsprechende Nachweis unaufgefordert vor dem Eingang zur Platzanlage einem RWM-Verantwortlichen vorgezeigt wird. Um den Aufwand gering zu halten, weisen wir eindrücklich darauf hin, den entsprechenden Nachweis möglichst digital vorzuzeigen.
Das digitale Zertifikat wird mithilfe der App CovPassCheck geprüft. Des Weiteren werden stichprobenartig auch Abgleiche mit einem amtlichen Ausweisdokument durchgeführt.
Wer die Kontrolle verweigert erhält keinen Zugang und wir der Sportstätte verwiesen.
Wir behalten uns ausdrücklich vor, Spiele ohne Zuschauer stattfinden zulassen, hierüber werden Unterstützer/innen und die jeweiligen Mannschaften rechtzeitig informiert.
Wir danken für Eure Unterstützung!
Bleibt gesund!
Euer Vorstand